Dieser Tage war eine hiesige Firma im Fall, bei der Postverwaltung unter folgenden Umständen zu reklamieren:
Sie hatte an eine andere Firma, mit der sie in Geschäftsverbindung steht, einen Brief gerichtet, der mit einer 25 Centimes-Marke frankiert war. Einige Tage später erhielt sie den Brief zurück mit dem Vermerk: Annahme verweigert.
Die Annahme war verweigert worden, weil der Adressat 50 Centimes Strafporto hätte bezahlen müssen. Das Strafporto aber war fällig geworden, weil unterwegs die Briefmarke abgefallen war.
Jeder Postbeamte wird Ihnen sagen, daß dies mit den 25 Centimes-Marken häufig vorkommt, weil sie mit Kriegsleim gummiert sind. Wir haben es also mit einer Massenerscheinung zu tun. Das Publikum geht auf einen Leim, der nicht klebt und ist dabei trotzdem geleimt.
Auf ihre Reklamation erhielt die geschädigte Firma folgenden Bescheid:
„Auf Ihre Eingabe vom ................ ist zu entgegnen:
Erstens ist es überhaupt nicht erwiesen, daß der Brief wirklich frankiert war, daß also die Marke davon abgefallen ist.
Zweitens hätten Sie den Nachweis zu führen, daß beim Aufkleben der Marke Ihrerseits mit der nötigen Umsicht vorgegangen wurde. Für eine Fahrlässigkeit in dieser Beziehung kann die Verwaltung selbstverständlich keine Verantwortung übernehmen.
Drittens und hauptsächlich ist nicht entschieden, falls sich Brief und Marke tatsächlich unterwegs voneinander getrennt haben, ob die Marke vom Brief oder ob der Brief von der Marke abgefallen ist. Ist letzteres der Fall, so ist die Initiative für den Vorgang, durch den Sie sich für geschädigt halten, auf Ihren Brief, also letzten Endes auf Sie selbst zurückzuführen, und wir sind berechtigt, jeden Vorwurf gegen die Postverwaltung bezw. die Qualität des zur Verwendung gekommenen Leimes von der Hand zu weisen.
Wir geben Ihnen anheim, in den oben beregten verschiedenen Fällen den Beweis für die Berechtigung Ihrer Reklamation anzutreten und betrachten bis dahin den Fall als für uns erledigt.“
Ich warte darauf, ob Herr General-Direktor Neyens im „Luxemburger Wort“ dieses Schreiben seiner Verwaltung für authentisch oder für apokryph erklärt.
Wundern würde es mich nicht, wenn es echt wäre. Die Post ist weiblich, und es liegt darum in ihrer Natur, daß sie um jeden Preis das letzte Wort haben will.