Original

9. Februar 1922

Die bayrische Regierung hat bei der deutschen Regierung den Erlaß eines Gesetzes gegen Schlemmerei angeregt. Der bayrische Antrag be als „Schlemmer“ denjenigen, der „aus Hang nach Wohlleben sich derart übermäßig der Genuß@ hingibt, daß dadurch angesichts der Not des @ Argernis erregt werden kann“.

@ der Begründung, die dem Gesetzentwurf @gt ist, wird eine Umschreibung der Begriffe @ucht, Übermäßigkeit, Erregung des Ärgernisses @sucht. Unter Genußsucht wird verstanden die @nach materiellen Genüssen in Speise und Trank. @ echt bayrisch. A Holbi und a Haxen!

@ einmalige Befriedigung der Genußsucht soll @ nicht den Schuldigen der gesetzlichen Strafe @ellen, „weil es auch im Leben des Arbeitsamen @äßigen einmal vorkommt, daß er aus beson@ Anlaß sich den Tafelfreuden etwas zu reichlich @. Die übermäßige Befriedigung der Genußsucht @ Ausfluß eines Hanges zum Wohlleben sein“. @ gleichen gehört in eine Kasuistik für Beicht@ aber nicht in ein Gesetz. Bestraft wird nur der @zur Genußsucht, aber der Grund zur Bestrafung @nicht in dem Hang, der unsichtbar ist, sondern @emmen, das Ärgernis gibt und das sehr wohl @g sein kann. Grade die Leute, die am seltensten @en, geben, wenn sie sich einmal gehen lassen, @eiste Ärgernis.

@ dieser Begriff des Ärgernisses gibt zu denken. @olk kann an einem Schlemmer doch nur Ärger@ehmen, wenn es ihn sieht. Er muß sich also @ einem Spiegelfenster zu Hummer, Lachs und @schinken mit Veuve Cliquot hinsetzen, damit @ draußen sich richtig ärgern können.

@ die das tun, sind gewöhnlich nur Zufalls@er. Hinter der Spiegelscheibe kann jeden Tag @nderer sitzen und sich die teuersten Sachen @en lassen, das Volk wird daran grade so gut @nis nehmen, wie wenn es tagtäglich derselbe @ Jene Gelegenheitsschlemmer aber sind nicht @, obgleich die Wirkung auf die Volkspsyche @ ist. Ein üppiges Gastmahl kann oft der @punkt einer langen Reihe arbeitsreicher Tag@, @icht eines Lebens voll Mühe und Anstrengung @ Das Volk aber macht keinen Unterschied, ob @n Müßiggänger sitzen, die ihre Renten in @lpastete anlegen oder Menschen, die es sich @msweise etwas kosten lassen, etwa um den @ eines der Ihrigen zu feiern.

@te man das Ärgernis verhindern, so müßte @ie Öffentlichkeit ausschließen, und dann verfiele @em Muckertum. Das Essen würde ein Pudi@ etwa wie der Geschlechtsverkehr. Die @ der guten Speisehäuser müßten sich zu ihren @iten schleichen, wie in ein Freudenhaus, es @ weit, daß man bessere Menüs nur noch hinter @nd Riegel erledigen dürfte, weil ein Gast, @ Eisbein mit Sauerkraut gehabt hat, an @ und Languste Anstoß nehmen könnte.

@ gab sicher einmal eine Zeit, wo man sich über @ Gericht eines @ nicht ärger@e, @ sich dachte: Ich werde suchen, soviel zu ver@, daß ich mir das auch einmal leisten kann! - @ denkt man anders: Wenn ich kein trocken Brot @ soll der da keinen Kuchen essen.

@ Unglück liegt in dem riesengroßen Abstand, @ute zwischen Brot und Kuchen besteht. Aber @esetzprojekten und Hirngespinnsten wird der @ ausgeglichen. Wer ins Wasser gefallen ist, rettet @cht mit Räsonieren, sondern mit Schwimmen @er.

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