Original

4. Dezember 1919

Ich kann mir nicht helfen, ich stehe in der Frage: Amnestie oder Begnadigung? unbedingt gegen die Amnestie. Erstens, weil unsere Amnestie das Werk einer politischen Körperschaft ist und die Justiz vor nichts sorgfältiger gehütet werden sollte, als vor dem Eindringen politischer Einflüsse und Maßstäbe. Zweitens weil die Rechtsprechung ihrem Wesen nach individualisiert, jeden Einzelfall auf Herz und Nieren prüft und demnach entscheidet, und weil die Amnestie dieser Individualisierung gegenüber brutal nivellierend wie eine Dampfwalze verfährt.

Es heißt immer, mit der Erschütterung des öffentlichen Vertrauens in die Justiz werde ein Grundpfeiler des Staats zum Wanken gebracht. Nichts kann aber jenes Vertrauen ärger erschüttern, als ein Strafnachlaß. der Unwürdigen zugute kommt. Das Volk ist über die Verurteilung eines vermeintlich Unschuldigen empört, aber es glaubt deshalb noch nichtnotwendig an Verkäuflichkeit der Richter. Sieht es aber, wie ein erwiesenermaßen Schuldiger strafftei ausgeht, so ist Besiechlichkeit, Bestechung das erste Wort, das ihm auf die Zunge kommt. Ob diese Straf- freiheit durch die allgemeine Maßregel einer Amnestie erwirkt wird oder einzeln erfolgt, macht keinen Unterschied. Die öffentliche Meinung, die heute, nach allen Rächeleien der Kriegszeit mißtrauischer ist, als je vorher, glaubt lieber, daß ein Bemitleidenswerter in der Masse der Spitzbuben mitbegnadigt wurde als der die Amnestie den wirklich Unschuldigen zulieb beschlossen wurde und die Beutelschneider nur um Gottes Barmherzigkeit willen so mit durchschlüpfen durften.

Vergessen Sie bitte nicht, daß es sich diesmal in einer großen Zahl von Fällen um Leute handelt deren Vergehen in einer unbefugten Bereicherung auf Kosten ihrer notleidenden Mitbürger besteht. Ihre Umgebung war überzeugt, daß die Bewegungsfreiheit, die sie eine Zeitlang genossen, nur auf krummen Wegen erschlichen war. Sie selbst haben es nicht an Augenzwinkern und Andeutungen fehlen lassen, daß mit einem goldnen Schlüssel alle Türen zu öffnen@ seien. Wahrscheinlich haben viele von denen, die jetzt der Justiz durch die Maschen schlüpfen werden, schon im voraus sich damit gebrüstet, daß ihnen kein Haar gekrümmt würde, und dabei Daumen und Zeigesinger aneinander gerieben. Man muß in den Kreisen, wo diese Leute heimisch sind, verkehrt haben, um zu wissen wie voll sie den Mund nehmen, wenn ihnen der Alkohol die Zunge löst. Das spricht sich herum, und wenn der Prahlhans recht behält, können keine zehn Pferde den Mann des Volks von der Überzeugung losreißen, daß hier wieder der rollende Rubel an der Arbeit war.

Das sind die übeln Begleiterscheinungen der Amnestie, die Gerechte und Ungerechte über denselben Kamm schert.

Doch, man soll vergeben und verzeihen und vergessen. Aber mit Unterschied. Man soll ein Auge zu drücken, sogar zwei, wenn es sein muß, aber man soll sich nicht den Anschein gefallen lassen, daß man über die Ohren gehauen wurde.

Könnte man nicht den Begnadigungsbetrieb zur Feier des Friedens verstärken und erweitern, durch Verdoppelung oder Verdreisachung der Zahl der Kommissionsmitglieder? Läge es nicht nahe, da unzählige Frauen aus Not Eigentumsvergehen und allerhand Übertretungen begangen haben und deswegen verurteilt sind, auch Frauen in entsprechender Anzahl der Begnadigungskommission zuzugesellen? Und wären zur Beurteilung vielbesprochener Verfehlungen in Produzentenkreisen nicht auch Angehörige dieser Kreise zu berufen?

Bis die Amnestievorlage definitiv Gesetz wird können noch Wochen ins Land gehen. Wie wäre es wenn die Regierung bis dahin auf dem Gnadenwe@ vorarbeitete und zeigte, um wieviel: dieser zweckmäßiger wäre, als der andere?

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    Katalognummer BW-AK-007-1547