Als der Betrieb des Luxemburger Stadttheaters aus den Händen einer Privatgesellschaft an die vom Stadtrat gewählte Kommission überging, beschloß diese, den Mitgliedern des Stadtrats für sämtliche Vorstellungen Freiplätze einzuräumen.
Da das Theater Eigentum der Stadt war, mußte es durch die Stadt verwaltet werden. Somit war jeder Stadtverordnete an seinem Teil für den Betrieb mit verantwortlich. Folglich war es elementar, daß die Stadtverordneten den Aufführungen beiwohnten. Man kann es mit einiger Übung so weit bringen, daß man über ein Konzert oder ein Drama eine Kritik schreibt, ohne da gewesen zu sein. Das ist jedem rechtschaffenen Rezensenten wenigstens einmal in seinem Leben passiert. Und das sind in der Regel nicht die schlechtesten Kritiken. Aber ein Theater verwalten oder für dessen Verwaltung verantwortlich sein, ohne hineinzugehen, ist viel schwieriger.
Wenn also feststand, daß unsere Stadtväter ins Theater mußten, verstand es sich auch von selbst, daß sie Freiplätze bekamen. Und da es gesellschaftlich verpönt ist, einen Mann ohne seine Frau einzuladen, so bekamen auch die Gattinnen der Stadtväter Freiplätze.
In gewissen Kreisen unserer Stadt scheint man dafür kein Verständnis gehabt zu haben. Es ist sogar vorgekommen, daß beim Eintritt von Stadtratsmitgliedern in die Loge, die für sie freigehalten war, von einzelnen Stellen aus mißliebige Bemerkungen ins Haus geschleudert wurden. Es kam so weit, daß die erwähnte Loge, die nach alter Überlieferung die „Löwengrube“ oder gar «La loge des jeunes gens» heißt, von der Theaterkommission ihrer früheren Bestimmung zurückgegeben wurde.
Wir stehen somit vor der glorreichen Tatsache, daß einzelne Mitbürger den Erwählten der Gesamtheit den Freiplatz im Theater, auf den sie tatsächlich ein Recht haben und auf dem sie eine Pflicht erfüllen, mißgönnen.
Es ist daher an der Zeit, festzustellen, daß diese Einrichtung der Freiplätze überall besteht, wo es ein Stadttheater gibt. Überall hat die Stadtverwaltung Plätze nicht nur zu ihrer eigenen Verfügung, sondern zur Verfügung von Gästen, für deren Unterhaltung sie zu sorgen hat. Das ist anderswo so selbstverständlich, daß sich niemand darüber aufregt.
Nur hier in Luxemburg gibt es Leute, die es anmaßend zu finden scheinen, daß die Stadt in ihrem eigenen Theater ihre Vertreter unentgeltlich empfängt. Man hat sich an den Gedanken gewöhnt, daß die Erwählten der Bürgerschaft es sich an der Ehre ihrer Wahl genug sein lassen, am Ende gar noch draufzahlen müßten. Die Vorstellung, daß sich ein Mann, der seine Aufgabe als Stadtverordneter ernst nimmt, dieserhalb jahraus jahrein eine ganz erkleckliche Summe von Arbeit, Unannehmlichkeiten, Verdruß und Ärger auflädt, will in manche Köpfe gar nicht hinein. Man läßt sich als Bürger eines großen Gemeinwesens mit komplizierter und verantwortungsvoller Verwaltung ruhig gefallen, daß ein Dutzend Leute jahrelang ihre Zeit für die städtischen Angelegenheiten opfern und dafür als Dank höchstens ab und zu flegelhafte Anwürfe sich müssen gefallen lassen. Man will beileibe nichts geschenkt nehmen, aber diese unentgeltliche Arbeit für die Allgemeinheit, der man angehört, findet man ganz selbstverständlich, und wenn dann diesen Leuten in der Ausübung ihres Amtes einmal eine scheinbare Vergünstigung zuteil wird, hält man es für geistreich und demokratisch und biedermännisch, sie öffentlich anzupöbeln.
Ich kann mir das nicht anders, als folgendermaßen erklären: Gewisse spießbürgerlich verankerte Kleinstädter sehen den Theaterbesuch als etwas unerhört Abseitiges, als einen Luxus an, der zum geistigen Leben so wenig gehört, wie Beluga Malossol und Veuve Cliquot zu einem gut bürgerlichen Mittagstisch. Wenn also die Stadt ihren Vertretern diesen Luxus gratis zugänglich macht, tut sie etwas in der Art, wie wenn sie jedem Stadtverordneten Sonntags. zum Mittagessen etwa eine Trüffelpastete und eine Flasche Richebourg nebst einer großen Bock auf Kosten der Steuerzahler ins Haus schickte.
Als sich die Landes-Abgeordneten kürzlich Diäten bis zu 4000 Fr. im Jahr bewilligten, fand jeder Demokrat das in Ordnung, und mit vollem Recht. Wenn aber eine städtische Theaterkommission den Stadtverordneten, die für den Theaterbetrieb letzten Endes verantwortlich sind, Freiplätze zubilligt, wie das in der ganzen Welt geschieht, werden sie dafür angegröhlt. Wie reimt sich das?