Die Regierung Kauffman ließ bekanntlich während des Krieges in der Schweiz durch ein luxemburgisches Pressebüro die Wahrheit über Luxemburg verbreiten. Einesteils um einer grotesken Legendenbildung entgegen zu arbeiten, andererseits um für die Zukunft den Boden zu bereiten. In einer Broschüre mit dem Titel «La question luxembourgeoise» sind die verschiedenen Arbeiten dieses Pressebüros zusammengefaßt. Eine davon betitelt sich „Politische Geschichte“, eine zweite „Die Unabhängigkeit des Großherzogtums Luxemburg vom Standpunkt des internationalen Rechts“, eine dritte „Die luxemburgische Neutralität und der Einfall der Deutschen“, eine vierte „Eine Verleumdung“ (es handelt sich um die Behauptung der „Rheinisch-Westfälischen Zeitung“, wir hätten uns den deutschen Durchmarsch bezahlen lassen). Weitere Arbeiten beschäftigen sich mit der Verfassungsrevision, dem Referendumgesetz, dem Londoner Neutralitätsvertrag von 1867 und schließlich mit dem Luxemburger Wahlspruch: „Mir wölle bleiwe wat mer sin.“
Zur Zeit, wo die Broschüre ausgegeben wurde, kurz nach dem Waffenstillstand, hatte man wohl wenig Interesse für das geschriebene und gedruckte Wort. Die Ereignisse stürzten wie von einem Dammbruch her über uns, und die Broschüre geriet in totes Wasser.
Dort fischte ich sie heute wieder auf, und ich will nun meinen Lesern das Vergnügen machen, ihnen ein paar Stellen unter die Augen zu rücken. Sie werden sich mit mir darüber freuen.
In dem letzten Kapitel, dem mit der Aufschrift: Ce que nous voulons, läßt die Regierung von damals verlautbaren, wie sie u. a. über unsere Eisenbahnfrage und über den wirtschaftlichen Anschluß denkt.
Zum Kapitel Eisenbahnen heißt es wortwörtlich:
„Was die Eisenbahnen betrifft, so glauben wir, die Sicherheit des Großherzogtums erfordert, daß in Zukunft der Staat den Betrieb selbst übernehme.“ (Der Fettdruck ist von der Regierung.)
„Die Verstaatlichung der Eisenbahnen, die sich im Interesse der Neutralität des Großherzogtums aufdrängt, folgt ferner aus der Notwendigkeit, die staatlichen Hoheitsrechte zu wahren. Die luxemburger Regierung hat keine sehr wirksamen Mittel, die Beobachtung der Landesgesetze von dem Staat zu erzwingen, dem der Betrieb der Bahnen obliegt. Sie ist nicht imstande, ihn zu den Maßnahmen zu zwingen, die ihr im Interesse des Publikums oder des luxemburgischen Personals geboten scheinen. Dieses Regime (die Verpachtung) bedeutet erfahrungsgemäß eine schwere Verletzung der Hoheitsrechte Luxemburgs. Der Betrieb der Bahnen durch den luxemburgischen Staat wird solchem Zustand ein Ende machen.“
Die Broschüre geht sodann auf die Frage ein, ob wir imstande wären, den Betrieb zu übernehmen, und bejaht sie energisch sowohl in bezug auf Personal wie Material. Und das zu einer Zeit, wo Herr Lefort, der erste Fachmann seit langen Jahren. Eisenbahnminister und außerdem Geschäftsträger in Bern war, wo die Broschüre erschienen ist.
Nun noch eine Stelle. Suchen Sie Sich aber zuvor einen geeigneten Platz aus, damit Sie Sich nicht weh tun, wenn Sie auf den Rücken fallen.
„Es bleibt nun die Frage, mit welchem der beiden in Frage kommenden Länder Luxemburg neue wirtschaftliche Beziehungen anknüpfen soll. Wir sind der Meinung, daß die meisten Luxemburger zu einer Verbindung mit Belgien hinneigen.“
Dann eröffnet der Verfasser eine Perspektive auf den wirtschaftlichen Zusammenschluß aller Länder der Entente, Frankreich, Belgien, England und Amerika, dem auch Luxemburg beizutreten suchen werde.
Später erfahren wir vielleicht einmal, von wem, wie und in wessen Interesse diese Mehrheit für Belgien, die seinerzeit auch vom „Luxemburger Wort“ bescheinigt worden ist, und diese Überzeugung, daß wir unsere Bahnen selbst in der Hand behalten müssen, auf einmal umgebogen wurden. Denn nicht wahr, wir leben ja nicht mehr zur Zeit der Geheimdiplomatie und die Regierung wird sich beeilen, uns zu sagen, was sie weiß, alles, was sie weiß und was die Interessen aller Luxemburger angeht.