Original

20. März 1920

„Sind Ihre Abreißkalender von Ihnen?“ frug mich der Herr, der an jenem Abend mein Tischnachbar war.

„Entschuldigen Sie“, sagte ich, „wenn ich Ihnen die gleiche Frage inbezug auf Ihre Kinder stelle.“

Darauf sagte er, ich werde von ihm hören, und schickte mir andern Tags seine Sekundanten.

Die Sache wurde beigelegt. In der üblichen Weise. Er erklärte, er habe mich nicht beleidigen wollen, und ich erklärte, nachdem er das erklärt habe, dürfe ich erklären, daß ich meine Beleidigung zurückziehe.

„Sie müssen aber doch zugeben“, meinte er später einmal, „daß meine Äußerung, gegen die Ihre gehalten, gänzlich harmlos war.“

„Bitte sehr“, entgegnete ich, „das ist Sache der Auffassung. Indem Sie annehmen, ich könne jahraus jahrein die Leute glauben lassen, daß ich mich mit fremden Federn schmücke, beleidigen Sie mich erstens in meinen beruflichen Fähigkeiten und zweitens in meiner Ehre und Ehrlichkeit. Ich setze meine Ehre darein, seit ich für die Öffentlichkeit schreibe, @ niemals aktiv oder passiv das Verdienst einer Leistung angeeignet zu haben, die nicht mein geistiges Eigentum war, und das schienen Sie bezweifeln zu wollen. Sie ließen Ihren Glauben an die Möglichkeit durchblicken, daß ich ein Trottel und ein literarischer Schwindler sei.“

„Und Sie?“

„Nichts von alledem. Sie kamen gar nicht in Frage.“

Ich machte ihm das mit allerhand Argumenten klar, die er zwar nicht widerlegen konnte, die er aber auch nicht gelten lassen wollte.

„Ich begreife nicht“ - versteifte er sich - „wie jemand aufbrausen kann, wenn man sagt, ein Aufsatz, den ihm das Publikum zuschreibt, sei nicht von ihm. Er kann ihn ja gekauft haben, dann ist er sein Eigentum, oder ein Freund kann ihn für ihn geschrieben haben, dann darf er ihn als Geschenk betrachten. Er stiehlt also kein fremdes Gut.“

„Doch, er stiehlt dem andern einen Teil seiner Persönlichkeit, oder was schlimmer ist, er eignet sich diesen Teil einer fremden Persönlichkeit vor der Mitund Nachwelt an. Wie stände heute Viktor Hugo in unserer Achtung da, wenn jemand den Beweis lieferte, daß Hernani nicht von ihm, sondern von seinem Sekretär ist und daß er das Drama trotzdem unter seinem Namen in die Welt geschickt hat? Setzen Sie einen ähnlichen Fall, nur mit dem Unterschied, daß einer überhaupt nichts aufzuweisen und seinen ganzen Ruhm von einem andern entliehen hätte. Wäre ein solcher Tropf nicht verabscheunngswürdiger, als alle Robert und Vertram, und Arsène Lupin und Schinderhannes zusammen?“

„Ich vermute dahinter ein bischen Eitelkeit“, sagte der Herr lächelnd.

„Man hält auf das, was man hat“, sagte hinwiederum ich. „Der Eigentumssinn klammert sich an das, was man hat oder haben möchte. Dieser geistige Kapitalismus hat nicht weniger, eher mehr Berechtigung, als der andre, weil er seine Rechte einzig und allein aus persönlichem Wert schöpft. Es kann einer zu Recht und zu eigen ganze Kassenschränke voll Banknoten und Dutzendweise Schlösser und Villen besitzen, ohne dafür einen Finger gerührt zu haben. Aber geistiges Eigentum läßt sich nicht anerben“.

Er schüttelte den Kopf und sagte, man könne es ja auch so auffassen.

Da wir grade von geistigem Eigentum, reden: Ist ein Erlebnis geistiges Eigentum? Jemand erzählt etwas Lustiges oder Trauriges, das ihm zugestoßen ist: Darf ich das verwerten, ohne mich an fremdem Gut zu vergreifen?

Beispiel: Ein früherer Minister erzählt im Freundeskreis, wie er und seine Kollegen Abschied aus der Regierung nahmen. Er legte seine Siebensachen zusammen, schellte dem Saaldiener Josef und sagte: „So Josef, nun müssen wir uns trennen.“

„Oh!„ sagte Josef bedauernd. „Das tut mir aber leid. Ich war mit den Herren ganz zufrieden.“

Ich finde die Geschichte wundervoll. Nur möchte ich wissen, ob sie einmal erzählt, Gemeingut geworden ist, oder ob sie dem Erzähler zu eigen gehört.

Vorausgesetzt, daß sie wirklich passiert ist.

Sie kann nämlich auch erfunden sein, und dann ist sie zweifellos Eigentum des Erfinders.

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    Katalognummer BW-AK-008-1624