Original

10. April 1920

Als kürzlich, in Anknüpfung an eine Kammerdebatte, in unserm Freundeskreise von der Rehabilitierung die Rede war, sagte ein alter Herr, der sich in der Rechtspflege und im Leben auskennt. „Meine Herren, glauben Sie es mir oder glauben Sie es mir nicht, ich wäre lieber leidlich rehabilitiert, als glatt freigesprochen.“

Wie er das meine, frug ich.

„Ich werde es Ihnen an einem Beispiel klar machen. Als ich vor zirka 25 Jahren Richter war, hatten wir einen merkwürdigen Fall. In einem alleinstehenden Hause wohnte eine alte Frau, ein weiblicher Sonderling, allein mit ihren Katzen und ihrem Kanarienvogel. Sie war vermögend, aber geizig. Im Dorf wohnten zwei Neffen von ihr, die beide ein Haus voll Kinder hatten und denen es zuzeiten sehr kratzig ging. Eines Nachts wurde bei der Alten ein Einbruch verübt und aus ihrem Leinenschrank ein Bündel Banknoten im Betrag von zehntausend Mark gestohlen. Der Verdacht lenkte sich auf die beiden Neffen. Beide leugneten hartnäckig. Der Neffe Peter konnte ein mehr oder weniger einwandfreies Alibi nachweisen. Außerdem hatte und habe ich die Überzeugung, daß er der Tat nicht fähig war. Er war ein verschlossener und eigensinniger, aber grundehrlicher Mensch. Der Neffe Paul war ein Hans Dampf in allen Gassen, nicht schlecht, aber leichtsinnig. Er verwickelte sich in Widersprüche, die Schuldbeweise häuften sich gegen ihn, bis sie ihn erdrückten. Vetter Paul kam auf ein paar Wochen hinter Schloß und Riegel.

Als er der Freiheit wiedergeschenkt war, beteuerte er seine Unschuld nicht weiter, gestand den Diebstahl aber auch nicht ein. Man wußte nicht, verdankte er den wachsendan Wohlstand in seinem Hause den 10 000 Mark, die er - vielleicht - gestohlen hatte, oder seinem Fleiß und dem Ernst, den er aus der Gefangenschaft mitgebracht hatte? Er stieg in der Achtung der Dorfbewohner, wurde schließlich rehabilitiert und Bürgermeister, trotzdem jedes Kind im Dorf überzeugt war, daß er seine Tante damals nächtlicher Weile bestohlen hatte. Die Rehabilitierung hatte ihn weißgewaschen.

An Vetter Peter aber klebt bis auf den heutigen Tag der Verdacht, daß doch vielleicht nicht der Paul, sondern er der Dieb gewesen sein könnte. Man geht scheu an ihm vorbei und vertraut ihm keinen Hackenstiel an.

Er ist freigesprochen, aber was beweist das? Man trägt es ihm nach, daß er sich an seinen ehrlichen Namen klammerte und sich nicht wollte verurteilen lassen. So ein Ehrlichkeitsprotz! Unbescholtenheit, Rechtschaffenheit, ein ehrlicher Name und die dazu gehörige Gesinnung, sehen Sie, das sind heute Lurusartikel. Schmucksachen, die man nicht offen tragen darf, um die Mißgunst der Leute nicht zu erregen. Vetter Peter beging das Unrecht, gegen den Verdacht seiner Mitbürger ein ehrlicher Mensch sein zu wollen. Sie haben es ihm nie verziehen. Vetter Paul aber zahlte der öffentlichen Meinung seinen Tribut. Er war ein Dieb, gut, er gab der öffentlichen Meinung die Genugtuung, daß sie ihn als Dieb ansprechen durfte. Und dann schenkte sie ihm wieder ihre Achtung. Bei ihm war alles klar und glatt, er wollte nicht mehr und nicht besser sein, als die vielen andern, die sehr wohl wußten, daß sie größere Diebe und Hallunken waren, als der Mann, der die alte Katzentante bestohlen hatte. Aber dieser Duckmäuser non Peter, der hatte es faustdick hinter den Ohren, der ließ sich freisprechen und war von den Zweien doch sicher der größte Spitzbube.

Glauben Sie mir, wenn Sie die Wahl haben zwischen einem Freispruch und einer Rehabilitierung, wählen Sie unbedingt die Rehabilitierung. Es müßte denn sein, daß Sie auf die Achtung Ihrer Mitmenschen pfeifen. Dann wählen Sie den Freispruch.“

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    Katalognummer BW-AK-008-1641