Original

25. April 1920

Sie haben die Zuschrift der Landbriefträger gelesen, die die Sonntagsruhe, wie sie unter Herrn-Neyen’s eingeführt wurde, zum Teufel wünschen.

Die Leute haben hundertmal Recht. Und es ist an der Zeit, die Begriffe zu sichten und sich einmal über den Unterschied zwischen Sonntagsruhe und Wochenruhetag klar zu werden.

Die Sonntagsruhe hat in der Religion die Bedeutung einer gottgewollten Einrichtung, zu der die Gottheit selbst das Vorbild aufgestellt hat. Sechs Tage arbeitete der Herr an der Schöpfung, am siebenten ruhte er.

Der Sonntag gehört also der Ruhe, dem Ausspannen. In Wirklichkeit aber nehmen die Sonntagsstrapatzen den Menschen viel ärger mit, als die Arbeit der Wochentage. Beweis: An keinem Tag ist der Mensch so wenig zur Arbeit aufgelegt, wie am Montag. Das kommt daher, daß der Sonntag aufgehört hat, der Ruhe zu dienen und ganz dem Vergnügen gewidmet ist.

Sei’s drum. Auch das Vergnügen muß sein. Und wenn einer Montags ein wenig schlapp über der Arbeit sitzt, so ist er Dienstags umso eifriger wieder dabei. Der Körper mußte herhalten, aber das Gemüt ist ein wenig ausgelüftet.

Heute kommt es aber dem Bürger, der gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt ist, nicht mehr ausschließlich darauf an, sich an einem Tage der Woche ausruhen zu können. Er will einen Tag für sich haben, einen Tag, an dem er sich in das werktätige Leben einschalfen kann, als Wirkender oder als Genießer.

Die Zeit ist um, wo in der Kammer schroff und doktrinaristisch verkündet wurde: Die ganze Zeit des Beamten gehört dem Staat. Das war das Prinzip, unter dem die ledernen Büroseelen, die Drehstuhlfexe großgezogen wurden. Die Zeit des „Arme Jang“, wie ihn @ Stein mit Meisterhand gezeichnet hat. Auch zwischen den vier Wänden seines Büros und mit seiner Ernennungsurkunde in der Tasche will heute der Beamte sagen: Hier bin ich Mensch, hier derf ich’s sein. Viele Beschäftigungen, die sich mit seinem Amt nicht vertragen, bleiben mit Fug und Recht dem Beamten versagt, aber es bleiben genug andere, durch die er sich im Handel und Wandel des Alltags vor Verknöcherung und professioneller Entartung schützen kann. Dazu taugt der Sonntag nicht. Am Sonntag gilt vom werttätigen Leben nur die Theorie, die Praxis ist für 24 Stunden eingeschlafen.

Aber reden wir speziell vom Briefträger, und zwar vom Landbriefträger.

Der Krieg hat die Vorteile der Landstation ins hellste Licht gerückt. Und die immer noch im Steigen begriffene Teuerung läßt diese Vorteile immer deutlicher hervortreten. Für den Briefträger aber, der einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb hat, ist der Sonntag als Ruhetag von sehr beschränktem Wert. Entweder er geht ins Heu oder in die Kartoffeln und dann ruht er sich nicht aus und bekommt obendrein Streit mit dem Pastor, oder er ruht sich aus und seine Kuh bleibt ohne Futter und seine Familie ohne Kartoffeln. Schematisch dargestellt, natürlich. Für die Arbeit im Feld und Stall braucht der Mann einen Werktagsurlaub. Desgleichen zu Ankäufen, Verkäufen und sonstigen Besorgungen, die Sonntags ausgeschlossen sind und immer ausgeschlossener sein werden, je mehr der Quäkersonntag des Herrn Neyens um sich greift. Die Landbriefträger sehen deshalb schon die Zeit kommen wo die zentripetale Bewegung nach den Städten einsetzen wird.

Der Staat hat aber Interesse daran, daß sich jeder Briefträger da draußen zu einem Landwirt im kleinen entwickelt. Es ist immer ein Produzent mehr, und es besteht die Hoffnung, daß seine Kinder nicht ganz darauf angewiesen sind, das Beamtenproletariat zu vergrößern. Das Beamtentum macht mit jedem Kind, das zur Scholle zurückkehrt, dem Lande ein Geschenk.

Bis jetzt wurde diese Frage hier vorwiegend vom Standpunkt der Geschäftswelt, der Zeitungsleser usw. behandelt. Nachdem jetzt die Briefträger vom Lande auf den Plan getreten sind und nachdem die Stadtbriefträger schon längst die heutige Sonntagsruhe zum Henker wünschen, kommt dem Herrn Postminister vielleicht ein Einsehen. Wenn z. B. Hr. Meyers; wie er kürzlich schon angesetzt hatte, beim Budget noch ein wenig nachdrückt, wird es schon gehen.

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    Katalognummer BW-AK-008-1653