Original

23. Mai 1920

Herr Abgeordneter Erpelding will also die Sportfischerei zur Höhe einer moralisch-hygienischen Anstalt mit nationalem Hintergrund erheben.

Ich bin ebenso fest überzeugt, daß Herr Erpelding seinen Plan ernst durchdacht hat und daß er dabei vom besten Willen beseelt ist, wie ich fest überzeugt bin, daß der Plan praktisch undurchführbar ist und Herr Erpelding grade von den unbemittelten Fischern nach dem ersten Jahr verflucht würde, wenn es nach seinem Willen ginge.

Auf der Rechten wurde wiederholt Hohngelächter laut, während Hr. Erpelding redete. Das ist immer das Unglück gewesen, daß man oben hohnlachte, wenn unten einer mit warmem Herzen seine Meinung sagte. Die von unten machen es freilich nicht besser. Wie sollen oben und unten sich verständigen, wenn die Hauptsache fehlt, der aufrichtige Wille des einen, den andern zu verstehen, durch die Form und den Ton hindurch auf den Grund zu sehen und aus allem Verworrenen herauszusichten, was gut und brauchbar ist!

Der Vorschlag des Hrn. Erpelding hat, glaube ich, einen Kapitalfehler: Er ist zu fruchtbar, zu entwicklungsfähig, zu reich an Keimen und Möglichkeiten, und darum ist er in seinen letzten Konsequenzen unmöglich. Es wär zu schön gewesen.

Herr Erpelding sprach von 3000 Fischern, die das Angeln als Sport und als hygienisches Sonntagsvergnügen betreiben, um sich den Staub der Werkstätten und Büros aus den Lungen zu atmen und am Busen der Natur die bösen, dumpfen Gedanken der unfrohen Werkeltage zu vergessen.

Daneben sprach er von den zirka 30 Reichen, die die schönen, fischreichen Bäche allein befischen dürfen die also zum heutigen Satz für ihre Fischereierlaubnisscheine 30 × 3 = 90 Fr. bezahlen, während die 3000 übrigen, die sehr oft mit leeren Körben heimkommen, dem Staat 9000 Fr. opfern.

Herr Erpelding spricht natürlich nicht von den Tausenden, Zehn- und Zwanzigtausenden, die jene Dreißig jährlich opfern, um ebenfalls von Zeit zu Zeit sich aus der Bedrängnis ihres Tagewerks in eine gesunde Erholung zu retten.

Gesetzt den Fall, die Idee des Hrn. Erpelding würde verwirklicht, jeder Luxemburger dürfte gegen eine Taxe von 20 Fr. überall im Lande ungestört die Fischerei ausüben: So wären wieder die Unbemittelten im Nachteil. Sie kämen zumeist nur Sonntags aus Wasser, während die andern, die frei über ihre Zeit verfügen, ihnen die ganze Woche lang die schönsten und meisten Forellen weggeangelt hätten. Und wer über ein Auto verfügt, könnte jederzeit an die Stelle fahren, die als die fischreichsten Grade bekannt sind, und die andern hätten das Nachsehen.

Das alles immer noch in der Voraussetzung, daß alle Anstößer sich die freie Verfügung über ihr Ufergelände gefallen ließen, daß die Wiesenbesitzer ihr Eigentum nicht bis aus Wasser einfriedigten, daß sie keinen Stacheldraht ins Wasser würfen oder sonstwie den Fischern, die sie auf ihrem Eigentum nicht dulden wollen, den Spaß verdürben. Denn das weiß jeder Angler, daß es hundert Mittel gibt, sie zu Tod zu ärgern, ohne daß sie etwas dagegen ausrichten können. Heute verpachtet der Bauer seine Fischerei wem und an wen er will. Muß er sich aber einen jeden als Fischer gefallen lassen, so wird er rabiat und macht mit der ganzen Fischerei kurzen Prozeß.

Oder soll von den 3030 ein jeder sein Kilometer eigene Fischerei bekommen, wie in den Laubenkolonien jeder sein Gartenviereck? Dann müßten erst 3030 Kilometer da sein. Und natürlich wäre jeder überzeugt, daß von den übrigen 3029 Kilometern der schlechteste besser wäre, als seiner.

Die Kooperative soll die Fischer sportlich erziehen, meint Herr Erpelding. Das läßt sich hören. Es müßte sogar ein Bach besonders zu diesem Zweck bestimmt werden, damit die Anfänger den Virtuosen das Wasser nicht verplantschen und die Fische nicht vergrämen.

Ich mache Hrn. Erpelding einen andern Vorschlag: Er soll helfen, den Fischfrevlern auf den Pelz brennen. Das ist die verächtlichste Diebessorte, die es gibt. Der Wilddieb hat etwas Räuberromantisches in seinem Wesen, in seinem lichtscheuen Handwerk lauern Gefahren, Pulver und Blei sind Faktoren, mit denen er in Gefährdung und Verteidigung seines Lebens rechnen muß. Der Fischfrevler ist ein ganz gewöhnlicher Dieb, der nicht von der Leidenschaft für einen Sport besessen ist, sondern der für die gestohlenen Fische einen bequemen Verdienst bei seinen Stammkunden einheimst und darum lieber Forellen stechen und sprengen geht, als daß er eine ehrliche Arbeit verrichtet.

Wenn diesem Gesindel das Handwerk gelegt würde, ließen sich schon Zustände schaffen, bei denen auch die unbemittelten Sportsfischer auf ihre Rechnung kämen.

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    Katalognummer BW-AK-008-1675