Auf die Gefahr hin, meine Leser zu langweilen, komme ich zum siebten Mal auf die Frage des wöchentlichen Ruhetags für die Briefträger zurück.
Nächste Veranlassung dazu ist folgender Vorfall. Herr Antiquar Berward kam am Montag in großer Aufregung und Entrüstung zu mir und zeigte mir einen Brief, den ihm ein reicher Holländer aus dem Grand Hotel Brasseur geschrieben hatte. Darin stand, der Schreiber habe erfahren, daß Herr Berward ein wertvolles altes Bild vom Pater Abraham besitze, und er sei eventuell Liebhaber, Herr Berward möchte im Laufe des Sonntags bei ihm vorsprechen.
Der Brief war Samstags abends zur Post gekommen und Montag morgen in die Hände des Herrn Berward gelangt. Dieser machte sich sofort nach dem Grand Hotel auf und erhielt dort den Bescheid, daß die holländische Familie früh morgens abgereist sei, nachdem sie seinom Besuch am Tag vorher entgegengesehen hatte.
Herr Berward schätzt den Schaden, den er auf diese Weise erlitten haben kann - lucrum cessans heißt es im römischen Recht - auf eine Ziffer, die sich zwischen einer viertel und einer halben Million bewegt. Ich weiß nicht, ob er die Postverwaltung dafür vor Gericht schleppen will, ich weiß noch viel weniger, ob er dabei etwas aufstecken würde. Ich nehme den Fall rein schematisch und darf kühn behaupten, daß er sich jeden Montag morgen in ähnlicher Aufmachung bald hier, bald dort wiederholt, wenn es sich auch nicht immer um sechsstellige Ziffern handelt.
Herr Neyens sagte kürzlich, die Sonntagsruhe, wie sie jetzt eingeführt sei, erspare dem Staat rund 250 000 Fr. Er sieht jetzt, daß die Maßregel unter Umständen einen einzigen Steuerzahler um mindestens dieselbe Ziffer zu schädigen imstande ist. Die Betroffenen fluchen auf die Post und fressen, wie es die Pflicht eines braven Bürgers und geduldigen Steuerzahlers ist, ihren Ärger hinunter, und die Post darf siegreich verkündigen, daß gegen die derzeitige Sonntagsruhe nur sehr vereinzelte Reklamationen auftauchen und die Keifartikel in der „Luxemburger Zeitung“ einem kleinlichen Nörglergeist oder einem verdorbenen Magen entspringen.
Ich habe über die sogenannte Sonntagsruhe in der Post neuerdings Betrachtungen angestellt und bin zu der Überzeugung gekommen, daß sie für dasjenige Personal, das in der Postverwaltung wirkliche Arbeit verrichtet, weiter nichts ist, als ein schnöder Bluff und eine bürokratische Schuhriegelung.
Denn was soll man von einem Ruhetag halten, der vorher und nachher durch doppelte Arbeitsbelastung erkauft wird? Seit das heutige System eingesührt ist, können die Briefträger Samstags die Arbeit kaum bewältigen, und Montags fällt der Schwall von Korrespondenz, der sich von Samstags abends ab angesammelt hat, wie eine Sturzsee über sie her. Was hat denn ein Mann von seinem Sonntag für eine innere Befriedigung, wenn er sich von früh bis spät vor Augen halten muß: Morgen hast du zu arbeiten, wie ein Packesel! Mach keinen zu langen Ausflug, sonst tragen dich morgen deine Füße und Beine nicht mehr, lege dich hin und sammle Kräfte. damit du morgen die doppelte Arbeitsration bewältigst!
Jeder, der am Sonntag wirklich ausspannt, weiß, daß die Arbeitsunlust nie größer ist, als am Montag morgen, auch ohne daß man irgendwie über die Schnur gehauen hat. Die Briefträger allein müssen die Sonntagsruhe mit einer Montagskasteiung bezahlen.
Das alles, weil Herr Neyens auf ihnen 250 000 Fr. heraussparen will.
Die Briefträger verdienen doch schließlich mindestens dasselbe Interesse, wie gewöhnliche Arbeiter. Sie sind eine Körperschaft, die an Gewissenhaftigkeit in der Erfüllung ihrer Amtspflichten keiner andern nachsteht. Sie arbeiten sozusagen unter der Kontrolle des Publikums, dessen volles Vertrauen sie brauchen und besitzen. Und die Regierung rühmt sich, durch stramme Kielholung dieser Beamten 250 000 Fr. zu sparen, wo sie das Geld mit Millionen zum Fenster hinauswirft, um Rotstandsarbeiter durchzufristen, die manchmal ganze Tage lang ihre Schippe nicht für zehn Sous rühren!