Original

20. November 1920

Am Donnerstag nachmittag war das Publikum in den Kammertribünen Zeuge eines eigenartigen Vorgangs. Mitten in der Sitzung sah es, wie Herr Erpelding die Faust nach der Ecke hinauf ballte, wo die Journalisten arbeiten, und wie kurz nachher erst Herr Decker und dann Herr Erpelding erschien, sich neben den Berichterstatter des „Luxemburger Wort“ setzte und eindringlich auf ihn einredete.

Wer die Zeitungen liest, konte leicht erraten, was diesem Vorgang zugrunde lag. Das „Luxemburger Wort“ hatte in seinen Berichten die beiden Abgeordneten auf den Esel zu setzen versucht und dabei es erstens mit der Wahrheit nicht sehr genau genommen, zweitens sich geschmacklose Anspielungen auf die Privatverhältnisse der beiden Herren erlaubt. Leibesfülle und Zivilberuf z. B. sind Privatverhältnisse, die mit der Tätigkeit eines Politikers nicht das mindeste zu schaffen haben. Und es bedeutet Geistesarmut und Geschmacklosigkeit, wenn ein Journalist zu derartigen Anspielungen seine Zuflucht nimmt, um einen Gegner ins Unrecht zu setzen.

Politiker und Zeitungsschreiber haben beide im öffentlichen Leben Pflichten zu erfüllen. Der Politiker hat seine Tätigkeit nach bestem Wissen und Erkennen dem Gemeinwohl zu widmen, der Zeitungsschreiber hat über die Ausübung dieser Tätigkeit erstens wahrheitsgemäß zu berichten, zweitens gewissenhaft und mit dem öffentlichen Wohl als Richtlinie darüber zu urteilen. Dem Politiker steht die Redefreiheit, dem Zeitungsschreiber die Preßfreiheit zur Seite.

Beide haben als Richter über sich nur die öffentliche Meinung und das eigene Gewissen.

Diese Freiheit und Unabhängigkeit machen sowohl dem Politiker wie dem Journalisten Anstand, Wahrheitsliebe und Selbstzucht zur Pflicht.

Der elementarste Anstand verlangt, daß jeder vom Gegner nur das in den Kampfbering zieht, was dem öffentlichen Leben, was seiner Tätigkeit als Politiker bezw. als Journalist angehört. Wer sich das nicht als erste Pflicht auferlegt, gleicht dem Kämpfer, der mit gewissen unerlaubten und verpönten Griffen den Gegner zu fällen sucht. Er wird disqualifiziert und manchmal von den Zuschauern durchgehauen.

Es fehlt uns hier bis jetzt an einer Organisation, die über Berufsanstand der Journalisten zu Gericht sitzen könnte. Jeder wurstelt auf eigene Faust und ist keinem Berufssyndikat für Wahrung der Standesehre verantwortlich.

Darum ist jeder, der mit einem Zeitungsschreiber aneinander gerät, auf Selbsthilfe angewiesen.

Die nächste Hilfe gibt ihm das Preßgesetz an Hand. Er darf dem Blatt an derselben Stelle antworten.

Wer ins öffentliche Leben geht und den Anspruch erhebt, das Volk zu vertreten, muß dazu imstande sein. Er muß so reden und schreiben können, daß er sich nicht vor der Öffentlichkeit lächerlich macht. Sonst macht er seine Sache und seine Partei lächerlich, und das ist ein Verbrechen an den Interessen, zu deren Verteidigung er sich vor die Front gedrängt hat.

Es gibt aber Fälle, wo der Angriff, gewollt oder ungewollt, derart grobschlächtig war, daß es nimmer weiter geht. Anderswo hat man da das Duell als Sicherheitsventil. Das fehlt hier, weil die Leute von der klerikalen Presse aus Prinzip nicht losgehen. Es bleibt die Ohrfeige. Auf diese verzichtet man oft aus Sauberkeitsgründen. Man läßt den Hund bellen und freut sich seiner Wut.

Die Herren Decker und Erpelding wären Manns genug gewesen, sich im „Luxenburger Wort“ an der Stelle zu verteidigen, an der sie angegriffen worden waren. Damit hätten sie am sichersten die Lügner und Spötter zur Ruhe gebracht. Was sie am Donnerstag taten, war ein Eingriff in die Preßfreiheit, gegen die ich hiermit im Namen des ganzen Standes aufs energischste protestiere und vor der die Gendarmen den betreffenden Kollegen wahrscheinlich geschützt hätten, wenn sie gewußt hätten, um was es sich handelte.

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    Katalognummer BW-AK-008-1775