Wenn ein Fabrikant ein neues Produkt tauft, so sucht er dafür bekanntlich einen Namen, der etwas bedeutet und auf die Einbildungskraft des Publikums wirkt. Wenn einer seine Seife nach dem Sonnenlicht benennt, so geht jedenfalls an strahlender Reinheit nichts drüber. Wenn Herr Notar Knepper über seine Serriger Weinberge unsern alten blinden Grafen Johann als Namenspatron aufpflanzte, so geschah es sicher nicht nur, weil der Held von Crécy in der Nähe begraben liegt, sondern auch, weil er zeitlebens einem kräftigen Trunk nicht abgeneigt war und zweifelsohne einen tüchtigen Stiefel vertrug. Daß heute eine gute Marke nach ihm benannt wird, freut ihn in der Ewigkeit sicher mehr, als die Ehrung, die ihm ein König von Preußen zugefügt hat.
In den letzten Monaten führte mich mein Weg häufig an der Felswand unterhalb Remich vorbei, in die sie zurzeit lange Kellergänge hineinsprengen. In den Zeitungen stand, daß dahin die Champagnerfabrik der neuen Luxemburger Firma zu stehen kommen soll, die sich «Les Caves St. Martin» nennt. Sofort richtete sich vor meinem Forschengeist die Frage auf: Warum St. Martin? Was hat der heilige Bischof Martin von Tours mit einer luxemburger Champagnerfabrik bei Remich zu tun? Erstens hat das Tours, das sein Bischofssitz war, nichts mit dem Tour-Schloß in der Nähe der neuen Kellereien zu tun. Zweitens glaube ich nicht, daß sich die Firma den heiligen Martin insofern als Muster nehmen will, als er einst in bitterer Kälte seinen Mantel mit dem Schwerte in zwei Hälften teilte und eine davon einem Armen schenkte. Heutzutage ist man selber froh, wenn einem der Mantel nicht zu klein ist, und moderne Mäntel lassen sich überhaupt schwer so halbieren, daß jeder ein Stück davon anziehen könnte.
Andererseits ist auch nicht überliefert, daß der hl. Martin, wie König Johann von Böhmen, Graf von Luxemburg, stark im Becherlupf und eventuell geneigt gewesen wäre, sein Geld in einer Nacht bei Pfropfenknall zu verjuxen.
Als Bischof von Tours wohnte der hl. Martin in einer einsamen Zelle auf steilem Felsen. Der steile Fels ist wohl da, aber in der Zelle, die dabei erstehen wird, dürfte es später nicht sehr einsam und bischöflich zugehen. Auch da finde ich also keinen Zusammenhang. Auch nicht in dem Umstand, daß an Martini „der Termin erfallen ist“ und der 11. November deshalb dem Volk von jeher schwer im Magen liegt.
Suchen wir indes weiter, so ergeben sich Anhaltspunkte, die laut für die Verechtigung der Patenwahl sprechen. Da heißt es u. a. in der Biographie des Heiligen: „Durch die vielen ihm beigelegten Wunder wurde er einer der populärsten Heiligen. Auch nach seinem Tode noch verrichtete er Wunder.“
Das trifft auf den Champagner wörtlich zu. Er ist der populärste Heilige und wirkt noch fortwährend Wunder. Der treffliche Fritz Metternich, der hier aus der Zeit des alten Großherzogs Adolf das sympathischste Andenken hinterlassen hat, trank nicht selten nach dem Abendessen im Kasino eine halbe Flasche Pommery und behauptete, im Wunderwirken käme der schönste Burgunder an den Champagner nicht heran. Also darf man mit voller Berechtigung eine Champagnermarke auf den großen Wunderheiligen Martin tausen.
Mit dem Martinsfest verbinden sich ferner allerlei Gebräuche des altgermanischen Herbstfestes. Dahin gehören die Martinsfeuer, das Martinsmännchen, die Martinsgans und, was für uns wesentlich ist, der Martinstrunk, wobei der neue Wein geprüft wird.
Nun wissen wir also, was es mit der Schutzpatronschaft des hl. Martin für eine Bewandtnis hat.
Mögen dem luxemburger Winzer diese und alle ähnlichen Vermehrungen seiner Absatzmöglichkeiten zu dauerndem Heile gereichen: Dann hat der hl. Martin an der luxemburger Mosel diesmal wirklich ein Wunder gewirkt.