„I see!“ sagte der Herr aus Chicago, als man ihm vom Bockfelsen herunter das Gefängnis gezeigt und erklart hatte, warum auf den Mauern der hohe Bretterverschlag angebracht war.
Als er darauf an der Ecke der Arsenalavenue und der Josesstraße das Gartengeländer der Klinik zur Hl. Elstabeth erblickte, sagte er: „Aoh, hier ist ein anderes Gefängnis.“
Sein Begleiter belehrte ihn eines Besseren. Aber es kostete Mühe, ihm klar zu machen, daß ein Haus, das sich rundherum über Mannshöhe dicht mit schwarzem Blech einhegt, kein Gefängnis ist. „Warum?“ fragte er immer wieder. Und niemand wußte ihm zu antworten, nicht einmal Herr Professor Petry.
Die ganze Nachbarschaft stellt sich dieselbe Frage: Warum dieser (schwarze Blechverschlag?) Denn es genügt wirklich nicht, daß etwas in einem städtischen Reglement verboten ist, damit es die Elisabetherinnen oder sonstige Innen sofort tun.
Warum also?
Wenn einer seinen Garten hoch und dicht rund herum vergittert, so kann er zweierlei Gründe haben: Entweder will er verhindern, daß man in seinen Garten hineinsieht, oder er leidet es nicht, daß man aus seinem Garten heraussieht.
Warum soll man nicht aus dem Garten der Klinik heraussehen dürfen? Für die Kranken, die in den Tagen ihrer Genesung sich im Garten sonnen, ist es jedenfalls eine Zerstreuung und ein Genuß, das Straßenleben, das dort sowieso nicht sehr lebhaft und aufregend ist, an sich vorbeitreiben zu sehen. Die erblicken jetzt nur noch eine traurige schwarze Blechwand, hinter der etwas vorgeht, wovon sie denken müssen, daß sie es nicht sehen dürfen.
Oder ist die Blechwand errichtet, damit die Schwestern keinen Blick in den Sündenpfuhl der Welt heraus werfen können und ihrem Beruf nicht untreu werden?
Umgekehrt: Warum soll niemand mehr in den Klostergarten hineinsehen dürfen? Was geht drinnen vor, das vor den Blicken der Vorübergehenden versteckt werden muß? Man erzählt, ein Villenbesitzer unfern der Klinik habe vor Jahren, als ihn das städtische Bauamt eine ähnlich Blechwand von seinem Gartengitter zu entfernen zwang, sich dadurch gerächt, daß er dicht an der Straße einen Misthaufen anlegen ließ. Haben die Elisabetherinnen ähnliches vor? Wollen sie vielleicht Schweine züchten, wie seinerzeit die Besitzerin der Villa Louvigny im Park, und das allzu ländliche Schauspiel des Familienlebens dieser Haustiere den Blicken der Neugierigen und Mißgünstigen entziehen? Es ist jedenfalls alles Mögliche, daß jemand mitten in dem schönsten Villenviertel der Stadt seinen Garten einhegt, als habe er darin Gott weiß was zu verstecken.
Allen Respekt vor den Krankenschwestern dieser Klinik. Aber um ihre Kranken ordentlich zu besorgen, Ist es durchaus nicht nötig, daß sie den Gesunden Ärgernis geben. Und wenn, wie behauptet wird, diese Art der Einfriedigung durch ein städtisches Baureglement untersagt ist so soll die Stadtverwaltung die Klinik behandeln, wie alle andern Bürger und Steuerzahler. Wenn jemand eine Klinik errichten will, für die er Ausnahmebedingungen zu beanspruchen gedenkt, so soll er sie nicht von vornherein mitten in einem Komplex anlegen, in dem die Bewohner Anspruch darauf haben, daß ihnen der Aufenthalt nicht verleidet und ihr Besitztum nicht durch Ausnahmebedingungen zugunsten eines Spätergekommenen entwertet wird.