Vor einiger Zeit ging hier die Rede von der Wiederaufnahme der Symphoniekonzerte, die die Militärkapelle vor dem Krieg an den Sonntagnachmittagen gab.
Die Anregung war gut gemeint, aber sie ließ eine Hauptsache außer Acht.
Sie war nur vom Interesse der Musikliebhaber eingegeben, die ihre langweiligen Sonntagnachmittage bei guter Musik zubringen wollen. Zu einem Konzert gehören aber zweie: die Zuhörer und die Musiker.
Manche behaupten sogar, die Musiker seien beim Konzert die Hauptsache.
Werden nun unsere Militärmusiker gezwungen, Sonntags in den Nachmittagskonzerten mitzuspielen, so kommen sie um anderweitiges Verdienst, und indem sie andern Frende bereiten, erleiden sie einen Verlust, der bei den heutigen Zeiten doppelt empfindlich sein muß.
Was ein Musiker bei diesen Konzerten in drei Stunden verdient, kann er sonst in einer halben Stunde verdienen. Und die Mitglieder unserer Militärkapelle sind bei ihrer äußerst prekären Stellung darauf angewiesen, dem Verdienst nachzugehen, wo er sich bietet.
Im Publikum hat man keine Ahnung davon, wie diese Leute gestellt sind. Bei zehnjähriger Dienstzeit kommen sie, wenn es gut geht, auf ein staatliches Einkommen von 2000 Franken, mit allem Zubehör. Solche, die seit 25, 30 Jahren im Dienst sind, bekommen vom Staat sage und schreibe zirka 7000 Fr., alles in allem! Das kommt ungefähr einem Einkommen von 1500 Franken vor dem Krieg gleich!
Unter diesen Umständen begreift man, daß unsere Militärmusiker alle freie Zeit benützen müssen, um soviel zu verdienen, daß sie nicht Hunger zu leiden brauchen.
Soll unsere Nationalkapelle das werden, was sie sein sollte und sein könnte, eine Quelle hochklassiger Unterhaltung und ein ideales Vorbild für parallele Bestrebungen im ganzen Land, so muß der Staat die Mitglieder so bezahlen, daß sie von ihrem Gehalt anständig leben können. Der luxemburger Staat sollte sich füglich schämen, sich eine Landesmusik auf Kosten der Musiker zu halten.
Man hat gehört, daß Ortschaften im Lande draußen den Anspruch erheben, auch ab und zu an dem Genuß der Militärkonzerte teilzuhaben, unter dem Vorwand, daß diese ja vom Lande bezahlt werden. Aber wie bezahlt!
Will der Staat von einer anständigen Besoldung der Militärmusiker nichts wissen, so sollte die Stadt Luxemburg eingreifen und von sich aus ihnen eine angemessene Zulage auswerfen. Damit wäre der Anstoß gegeben, daß auch andere größere Ortschaften, die von Zeit zu Zeit ein Konzert der Militärkapelle verlangen, sich ebenfalls an dem Gehälteretat beteiligten und daß schließlich ein pensionsfähiges Gehalt herauskäme, das der Staat nur zu einem Teil aufzubringen hätte.
Das heutige Verhältnis ist für den Staat gradezu eine Schmach.