Man zuckt heute die Achseln, wenn ein Staatsanwalt Jagd auf einen Bürger macht, der seinen Namen mit der Adelspartikel ausschmücken wollte.
Der Staatsanwalt hat unrecht. Und er hat auch recht.
Wer unbefugterweise einen Orden trägt, macht sich einer Vorspiegelung falscher Tatsachen schuldig. Trotzdem er z B. vielleicht ein durchaus aufrechter Mann ist, gibt er sich den Anschein, vielleicht mit Bücklingen, Speichelleckerei und Hämohrroiden seinen Weg gemacht zu haben. Darum ist es streng verboten, einen Orden zu tragen, der einem nicht regelrecht zugefügt wurde.
Mit der Adelspartikel verhält es sich anders. Sie bedeutet weder ein Privileg noch ein Verdienst. Sie ist einfach Bestandteil eines Namens. Wer sie von seinen Vätern ererbt hat, soll sie weiter führen, damit man weiß, wer er ist. Aber Rechte und Pflichten sind damit nicht mehr verbunden. Höchstens, daß man glauben kann, das Vermögen dieses oder jenes Herrn von X. rühre von den Raubzügen seiner Vorfahren gegen Bauern und Pfeffersäcke her, die an ihrer Burg vorüberzogen.
Wer sich also unbefugt die Adelspartikel beilegt, eignet sich keinen gesetzwidrigen Vorteil an, noch fügt er jemand Schaden zu. Und aus diesem Gesichtswinkel betrachtet, ist die gerichtliche Fahnung auf verbotene Adelstitel ein lächerlicher Anachronismus.
Dagegen ist es zu verstehen und zu billigen, wenn die Behörde darüber wacht, daß niemand unbefugt den Namen ändert, unter dem er in der Gesellschaft der Staatsbürger rubriziert ist. Wenn jemand im Zivilstand als Amüller eingetragen ist, darf er sich später nicht ohne weiteres Bemüller nennen, sonst könnte die größte Verwirrung entstehen. Wer je im Falle war, z. B. in einer komplizierten Erbschaftsangelegenheit, seine Rechte geltend zu machen, wird mir recht geben. Ein Buchstabe genügt, um über Millionen zu entscheiden. Wenn Sie z. B. Hoffmann heißen und haben einen Onkel in Amerika, der als Milliardär gilt und drüben weder Kind noch Kegel hat, so werden Sie eifersüchtig darüber wachen, daß sein oder Ihr Name nicht Hofman geschrieben wird. Und Sie werden sich auch nicht von heute auf morgen „von“ Hoffmann schreiben, damit Sie nicht eines Tages, wenn es gilt, als dürrer Ast am gut bürgerlichen Hoffmann’schen Stammbaum hängen.
Ich würde begreifen, daß ein junger Mann mit Namen Schweinerüssel, Anatol Schweinerüssel, dieses ideale Erbe seiner Väter gerne abschütteln möchte. Schon aus matrimonialen Beweggründen. Denn welches junge Mädchen, sei es auch noch so verliebt und noch so vorurteilslos, würde gerne eine Madame Schweinerüssel? Wenn dieser junge Mann sich umtaufen lassen will, so muß er den Weg des Gesetzes beschreiten. Und dann macht es wahrhaftig keinen Unterschied, ob er sich künftig Anatol Schmidt oder Anatol von Falkenhorst nennen will. Es ist nicht der Adel, der ausschlaggebend sein soll, sondern der Name an und für sich. Ob wir von Hohenzollern oder von Habsburg, von Valois, von Bourbon oder von Orleans heißen, von einem Stoff, sagt die Bibel, sind wir alle. Er war unser gemeinsamer Urvater. Und auf den brauchen wir uns nicht viel einzubilden.