Original

25. April 1926

Der Blinddarm ist bekanntlich ein Organ, das in einer weit zurückliegenden Entwicklungsphasis unseres Körperhaushalts eine bestimmte Rolle zu spielen hatte, heute aber überflüssig geworden sein soll. Wenigstens ist ihm keine besondere Funktion mehr nachzuweisen, sagen die Ärzte. Wir tragen ihn ruhig mit uns herum, wir dulden ihn trotz seines unnützen Daseins, solange er sich nicht unliebsam bemerkbar macht. Tut er dies, so wird er herausgeschnitten, etwa so, wie ein alter Kostgänger, auch wenn er nicht mehr bezahlen kann, noch mitessen darf, bis er sich mausig macht, wo er dann kurzerhand an die Luft gesetzt wird.

Der Blinddarm heißt auch Zopf oder Prozedur, je nachdem, wo er vorkommt.

Mit dem Zopf hat die Frauenwelt aufzuräumen begonnen. Daraus ist der Bubikopf geworden, der jetzt sogar schon parlamentarische Ehren bei uns genießt.

Die Prozedur - auch Protokoll, Reglement, Tradition usw. genannt - hat ein härteres Leben. Dieser papierne Blinddarm mag in einem Organismus noch so lästig fallen es dauert oft Jahrhunderte, bevor es zu einem operativen Eingriff kommt.

Wir erleben den Fall tagtäglich, sei es im parlamentarischen Leben, sei es im Gerichtsverfahren usw.

In der Kammer brachte kürzlich ein Abgeordneter als Besserungsantrag zur Steuergesetznovelle das ganze in erster Lesung verabschiedete Projekt ein.

Dem Kammerreglement zufolge mußte der ganze Antrag, d. i. also das ganze Gesetz, 24 Folioseiten, verlesen werden, bevor die Debatte weiter gehen konnte.

Trotz der Zungenfertigkeit des Sekretärs dauerte die Verlesung eine halbe Sitzung Ich lasse mich köpfen, wenn von dem ganzen Text ein Abgeordneter ein Wort verstanden hat. Erstens hörte niemand zu, zweitens war das Tempo zum Glück derart, daß immer ganze Wortreihen miteinander unter den Tisch flogen, drittens brauchte niemand ein Wort zu verstehen, weil von den früheren Debatten her jeder, der sich für die Sache interessierte, die Artikel noch auswendig wußte.

Wer sich für die Sache interessierte! Da liegt’s. Wer sich für eine Sache interessiert, der weiß Bescheid, auch ohne die obligatorische Verlesung. Der hat die Texte studiert, und der paßt auf, wenn sua res agitur. Hier sollte gelten, was beim Kartenspiel die Regel ist: Das Spiel ist nicht für die Blinden!

Aber das Kammerreglement stammt aus der Zeit des „Immer langsam voran!“ Auch in der Politik war die Behäbigkeit Trumpf, die faule Schwester der Besonnenheit. Es wurde übertriebener Wert darauf gelegt, daß nur ja niemand während eines kleinen Nickerchens überrumpelt würde.

Wirklich, die Mentalität der Menschheit ist heute anders, und auch in der Politik scheut man nicht mehr vor der Regel zurück: Versehen ist verspielt. Heute sind es übrigens nicht mehr bloß die paar Erwählten des Volks, die beim Spiel aufpassen, heute stehen hinter ihren Abgeordnetenstühlen tausend Wähler als Kibitze und gucken ihnen in die Karten und zeigen, oft mehr als gut ist, mit dem Finger auf das Blatt, das sie auflegen sollen.

Im Gerichtskörper macht sich derselbe Blinddarm der unnötigen Verleseret dick. Was hat es für einen praktischen Wert, daß der Vorsitzende bei der Verkündigung des Urteils die angewandten Gesetzesparagraphen vor sich hinmurmelt? Kein Mensch versteht sie, am wenigsten der Verurteilte. Dem wäre mehr gedient, wenn ihm der Vorsitzende kurz, laut und deutlich sagte, was ihn aus dem Urteil am meisten interessiert.

Aber auch dieser Blinddarm fristet sein unnützes Dasein frisch fromm fröhlich weiter, unter einem Vorwand, der in die drei ebenso alten wie leeren Worte gekleidet wird: Garanties du justiciable.

Ich möchte wissen, wie sie es mit all dem in Amerika halten.

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    Katalognummer BW-AK-014-3164