Folgendes kann Ihnen passieren, ist Ihnen wahrscheinlich schon passiert.
Sie fahren über die Landstraße irgendwo nach Belgien hinein.
„Da war früher die belgische Zollgrenze,“ sagen Sie erleichtert. Denn Sie denken daran, welche Scherereien und Belästigungen und Verschleppungen die Zollgrenze damals verursachte.
„Gott sei Dank, das hat alles jetzt aufgehört!“ atmen Sie erleichtert auf.
Da springt aus einem Haus an der Straße plötzlich ein Mann in Zivil mitten auf die Straße. Er schwingt eine rote Fahne. Ihr erster Gedanke ist: „Hier wird gesprengt. Gare la mine!“
Der Mann blickt zornig und schwenkt seine rote Fahne unentwegt.
Sie glauben, ihn rufen zu hören: „Nur über meine Leiche!“
Ihr zweiter Gedanke ist: „Nanu!“
Der Wagen hält und der Cèrberus in Zivil tritt heran und fragt, ob Sie nichts Zollpflichtiges anzumelden haben.
„Hören Sie mal, guter Mann, Sie gehen erheblich nach! Wollen Sie am Rad der Zeit die Speichen zurückdrehen? Wissen Sie nicht, daß es zwischen Luxemburg und Belgien etwas wie Zoll gar nicht mehr gibt? Haben Sie die Jahre her geschlafen? Stecken Sie Ihre rote Fahne ins Futteral, heben Sie sich von dannen und lassen Sie uns weiterfahren, wir haben für dergleichen Faxen keine Zeit übrig!“
So oder ähnlich kommen Sie dem fremden Mann. Er aber schmettert Sie mit einem Blick in Ihre Schranken zurück und sagt:
„Succursale des droits d’accise! Haben Sie Branntwein bei sich oder sonst irgendwelche Genußmittel oder Gebrauchsgegenstände, die in Belgien seit 15. August unter eine besondere Verbrauchssteuer fallen?“
Erst ärgern Sie sich, wie rechtens.
„Was?“ begehren Sie auf, weshalb sind wir denn mit Belgien in ein Zollbündnis getreten, wenn wir nach wie vor an der Grenze unsere Koffer müssen durchwühlen lassen! Da hört doch die Gemütlichkeit auf!“
Der Mann mit der roten Fahne wiederholt eindringlicher seine Frage und schickt sich an, unter den Wagensitzen zu stöbern.
„Wir haben nichts!“ versichern Sie empört.
„Sie gestatten!“ sagt er, impertinent höflich und stöbert weiter.
Mit der Witterung, die diesen Leuten eigen ist, merkt er bald, daß er sich bei hartnäckigerem Suchen nur blamieren würde, und läßt Sie fahren.
Sie ärgern sich noch einige Kilometer weiter.
Dies ist nun wieder einmal eines der vertrackten Verhältnisse, wo sich nur der eine ärgert, während der andre unerschütterlich zusieht.
Es ist mit dieser Grenzsperre alles vollkommen in Ordnung. Keines der beiden Länder hat sich bei Abschluß der Zollunion untersagt, besondere Verbrauchssteuern einzuführen, noch auch sich verpflichtet die besondern Verbrauchssteuern des andern zu übernehmen. Die Einführung besondrer Verbrauchssteuern aber macht es notwendig, daß im Zollinland die unbesteuerten Waren an dem Eindringen in das Steuergebiet gehindert werden. Daher die Zollgrenze. Wir haben schon früher ihre Annehmlichkeiten ausgekostet, als uns in einem ähnlichen Fall Deutschland in eine engere Steuergemeinschaft zwingen wollte.
Somit bräuchten wir uns also nicht über ein Unrecht aufzuregen, das uns etwa geschehen wäre.
Aber wir können nicht umhin, das Verhältnis einmal umzudrehen: Wir hätten die besondern Verbrauchssteuern eingeführt und wollten Belgien zwingen, sie uns nachzumachen ........
’t aß d’Gre’ßt net grad, de’ ’t Gleck bedeit ...
(Feierwon.)