Original

24. Dezember 1926

In der „Luxemburger Weinzeitung“ tritt mein lieber alter Freund J. D. als Apostel des goldnen Mittelwegs auf.

Der Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke will nämlich ein alkoholfreies Restaurant gründen, in dem man essen, aber nicht trinken darf.

J. D. meint, es sei nicht die Absicht der Gründer des Vereins gewesen, den Alkoholgenuß vollständig auszuschließen, und er beruft sich auf Herrn Dr. Lamborelle, der täglich 3 Glas Bier oder 2 Glas Wein freigegeben hat.

Herr J. D. hat recht und der Verein hat nicht notwendig unrecht.

Ein alkoholfreies Restaurant ist eine Notwendigkeit zum Beispiel für alle, die nach ihren Mahlzeiten irgendwie angestrengte Kopfarbeit zu leisten haben. Nicht jeder ist so veranlagt, daß er mittags über Tisch Allohol, auch in geringen Mengen, genießen und dabei seine volle geistige Frische behalten kann.

Auch die Sportjünger meiden über Tisch den Alkohol im Interesse des Trainings.

Wer in einer Periode intensiven Schaffens begriffen ist, weiß genau, was Abstinenz wert ist, und auch dieser wird es begrüßen, wenn er zeitweilig Gelegenheit findet, seine Mahlzeiten ohne Wein noch Bier einzunehmen, ohne sich darum auffällig zu machen und seinen Tischgenossen Anlaß zu allerhand Anspielungen zweifelhasten Geschmacks zu geben.

Ein alkoholfreies Nestaurant ist daher in jedem größeren Zentrum eine wirkliche Notwendigkeit.

Ob aber der Verein gegen Mißbrauch geistiger Getränke in der Lage ist, selbst ein solches Nestaurant zu gründen und zu betreiben, ist sehr zweifelhaft.

Er mag dafür Propaganda machen, so bleibt er in seiner Rolle.

Aber ins Fundament und an die Spitze eines Restaurationsbetriebes gehören Fachleute, ersahrene, sogar geriebene Fachleute, die in jeder Lage ein und aus wissen und noch nutzbringend wirtschaften können, wo Dilettanten vom Pleitegeier zerfleischt werden.

Das Wirtegewerbe, auch ohne Alkohol, gehört in den Gesamtumtrieb der Volkswirtschaft, des Erwerbslebens. Es eignet sich, grade wie zum Beispiel die Metzgerei, am allerschlechtesten zu Experimenten, zumal wenn die Experimente auf Kosten wohlmeinender Gönner gemacht werden, die durch Beiträge eine gute Sache zu fördern glauben und sie letzten Endes nur diskreditieren helfen. Wer vollends daran denkt, daß Staat oder Gemeinde durch Subsidien eine Anstalt unterstützen sollen, die dem regelrechten, auf eigene Mittel und Verantwortung gestellten Verpflegungsgewerbe eine billige Konkurrenz machen will, der ist auf die Wirklichkeiten des Lebens merkwürdig schief eingestellt.

Also: Alkoholfreie Verpflegungsmöglichkeit ist in Luxemburg notwendig.

Ist sie notwendig, so wird sich von selbst einer vom Bau finden, der ein alkoholfreies Restaurant aufmacht. Wer übrigens Bescheid weiß, findet schon heute Kosthäuser, in denen über Tisch nur Wasser getrunken wird. Die gab es hier immer.

Wächst das alkoholfreie Verpflegungswesen aus einer sozialen und wirtschaftlichen Notwendigkeit heraus, so wird es gedeihen und sich dem Bedarf anpassen.

Wird es künstlich und dilettantisch gezüchtet, so ist sein Gedeihen zweifelhaft und es wird im lebendigen Körper der Volkswirtschaft nicht assimiliert.

Mit Tugendbestrebungen ist noch nie eine nachhaltige Reform zustande gekommen. Das alkoholfreie Restaurant ist nicht nur für brave Knaben, es ist für jeden da, der allezeit mit klarem Kopf seinen Mann stehen will.

Wenn er dann nach Feierabend im Freundeskreis die Unterhaltung mit so viel Wein und Bier begießt, wie er ohne Schaden an Gesundheit und Portemonnaie vertragen kann, so kann er immer noch mit gutem Gewissen dem Verein gegen Alkoholmißbrauch als aktives Mitglied angehören.

TAGS
    Katalognummer BW-AK-014-3326