Original

11. Februar 1927

Der viel beklagten Landflucht entspricht auf der andern Seite die Stadtflucht.

Sie besteht. Sie äußert sich natürlich nicht darin, daß im Sommer an Sonn- und Feiertagen die Städter zu Hunderten mit Sonntagsbilletten aufs Land fahren und sich mit Kochkäse und Bauernbrot den Magen verderben.

Sondern es gibt tatsächlich Leute, denen das Stadtleben zum Hals herauskommt, mit seiner Spießbürgerei, seinem Gerngrößenwahn, seiner Verlogenheit, Übertriebenheit, seinem Strebertum, seiner überspitzten Klugmeierei und allen sonstigen Auswüchsen. Sie flüchten in die derbe Gesundheit oder gesunde Derbheit, die stellenweise auf dem Lande noch wirklich zu finden ist, wenn sie nicht schon durch zu stark städtische Einsickerungen verdünnt ist.

Aber diese Erscheinung hat noch lange nicht der Umfang einer nationalen Gefahr angenommen, wie die Landflucht. Man braucht ihr also noch nicht mit Vereinen, parlamentarischen Aktionen, Kommissionen usw. auf den Leib zu rücken.

Dahingegen steht die Landflucht immer noch drängend im Mittelpunkt des öffentlichen Interosses und liefen immer neuen Stoff zu Betrachtungen, Warnungen, Vorschlägen und Anregungen aller Art.

Immer noch ist die Frage offen, wo denn eigentlich die Wurzel des Übels liege.

Wie jeder starke, wüchsige Baum sendet die Landflucht ihre Wurzeln nach allen Seiten aus, und wenn man glaubt, die eine abgegraben zu haben, saugt die andere um so gieriger Nahrung.

Es steht fest, daß die Landflucht nicht immer die Flucht vor der schwereren Arbeit ist. Denn ein Mann der in der Stadt oder in der Industrie heute sein Brot verdienen will, muß in der Regel schwerere. unangenehmere, erschöpfendere und ungesundert Arbeit leisten, als der Tagelöhner auf dem Land, der freilich zu Zeiten das Letzte an Ausdauer hergeber muß, dafür aber auch Monate der Ausspannung kennt, in denen das Tempo der Arbeit sich sohr leicht ertragen läßt.

Es ist auch nicht immer und letzten Endes der Verdienst, der, wenn man alles in allem rechnet, heute im ländlichen Betrieb dem Arbeiter so viel zu erübrigen erlaubt, wie in Stadt und Fabrik.

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    Katalognummer BW-AK-015-3366